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Ältestenrat

Der Ältestenrat (ÄR) besteht aus 5 Mitgliedern, welche keinem anderen Organ der Studierendenschaft angehören dürfen. Die Mitglieder werden für 1 Jahr vom StuPa gewählt. Der ÄR hat einen VorsitzendeN und eineN StellvertreterIn und sorgt dafür, dass alle anderen Gremien im Sinne der Gesetze, der Satzung bzw. der Geschäftsordnungen (FSO, FSRO, GO AStA, GO StuPa) handeln.

Der ÄR ist in erster Linie ein beratendes und dann ein prüfendes Gremium. Auch auf Antrag von Studierenden wird der ÄR rechtsaufsichtlich tätig. (Wahlen, Beschlussfassungen, etc.) Wie der Name vermuten lässt, sind die Mitglieder meist Altgediente ( oder ,,Oldies", wie böse Zungen behaupten ), die vorher schon in anderen Gremien oder Organen gearbeitet haben. Kenntnisse über die Arbeit der einzelnen Organe, sowie Verantwortungsbewusstsein und ein wenig Zeit sind dabei wichtige Eigenschaften, die man mitbringen muss. Die Sitzungen des ÄR sind öffentlich und Gäste jederzeit willkommen. Die Einladungen und Protokolle sind ebenfalls öffentlich und werden durch den AStA ausgehängt.