|
|
|
BAföG-WissenVoraussetzungen: BAföG beantragen kann jeder, der: Höhe der Summe: Die Förderungssumme wird für Jeden individuell errechnet. Sie richtet sich nach der Höhe des eigenen Einkommens, bzw. dem der Eltern und/oder Ehegatten sowie der Höhe der Rücklagen. Die Förderungshöhe beträgt für alle, denen ein Anspruch zuerkannt wurde, je nach ,,Bedarf" zwischen 10,00 und 585,00 Euro pro Monat. Förderungsdauer: Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der festgesetzten Regelstudienzeit, kann jedoch in bestimmten Fällen (z.B. Schwangerschaft und Erziehung von Kindern) auf Antrag verlängert werden. Kosten und Rückzahlungsbedingungen:Studien-Bafög wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt ab Studienbeginn März 2001 maximal 10.000 Euro. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (nicht nach Ende des Studiums) und dauert maximal 20 Jahre. Darlehensteilerlasse sind möglich für ein besonders schnelles oder erfolgreiches Studium oder bei vorzeitiger Rückzahlung. Wissenswertes: Nach dem 4. Semester wird ein Leistungsnachweis eingefordert. Jeder BAföG-Empfänger darf zur Zeit im Jahr 4.206,62 Euro und nach Inkrafttreten der Novelle im August 2008 4.800,00 Euro im Jahr anrechungsfrei hinzu verdienen. Achtung: Stipendiaten sind vom BAföG-Bezug ausgeschlossen! Studierende können finanzielle Hilfen für die Ausbildung gewährt bekommen. Anträge sind an das BaföG-Amt beim Studentenwerk Frankfurt zu richten. Hilfe bei der Antragsstellung erhaltet ihr bei der Sozial- und Förderberatung |

BAföG


