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Die Studiengebühren

In den 60er Jahren begann eine große Universitäts- und Bildungsreform. Sie wurde getragen vom Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit, dem aufkommenden sozial-liberalen Zeitgeist und der StudentInnenbewegung. Ziel war, mehr Menschen als bisher ein Studium zu ermöglichen. Zu dieser Zeit wurde das bis dato an deutschen Unis übliche Hörgeld von 300,00 DM pro Semester als eine soziale Hürde erkannt und abgeschafft. 1973 ratifizierte die BRD den ,,Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", ein Zusatz zu der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, die bereits Bildung als Grundrecht Aller festgeschrieben hatte. Der ,,Sozialpakt" formuliert nun, ,,dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung [...] der Hochschulunterricht [...] insbesondere durch die allmähliche Einführung der Unentgeldlichkeit jedermann [...] zugänglich gemacht werden muss". In den 80er und 90er Jahren fand sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit ein deutlicher neoliberaler Paradigmenwechsel statt. Die Haushaltslöcher wuchsen und die Hochschuletats wurden immer mehr gekürzt ­ dies hatte zur Folge, dass immer weniger kritische Lehre praktiziert wird, sondern die Hochschulen immer mehr auf die Rolle eines wirtschaftlichen Standortfaktors reduziert werden. Zu diesem Zeitpunkt entfachte bereits die Diskussion um Studiengebühren. Sie sollte Bestandteil einer weiteren ,,historischen", nur diesmal neoliberalen Hochschulreform werden. Diese Debatte wurde unter Anderem vom CHE Institut (dem ,,Centrum für Hochschulentwicklung" der Bertelsmannstiftung) eingeleitet. Baden Württemberg führte als erstes Bundesland Verwaltungs- und Langzeitstudiengebühren ein, die am 25.06.2001 als verfassungskonform erklärt worden sind.

Studiengebühren in Hessen

Im Jahr 2003 wurde in Hessen das Studienguthabengesetz (StuGuG) welches die Einführung von Langzeitstudiengebühren und die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages regelte. Dieses Gesetz war in Hessen der Vorbote für die Einführung Allgemeiner Studiengeühren. Die CDU- Landesregierung hat es den ,,bösen, bösen, faulen" Langzeitstudis damit ganz schön gezeigt, denn seit der Einführung dieses Gesetzes wurden Studis, welche ihre Regelstudienzeit um eine bestimmte Semesteranzahl überschritten hatten, zur Kasse gebeten. Während Hessen die Einführung von Langzeitstudiengebühren umgesetzt hat, bastelten andere Länder schon fleißig an der Einführung von Allgemeinen Studiengebühren was natürlich für viel Diskussion gesorgt hat. Doch leider ohne Erfolg. Den juristischen Streit zwischen Bund und Ländern entschied das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005. Die Bundesregierung darf den Ländern kein kostenfreies Erststudium vorschreiben. Hamburg, Niedersachsen, Bayern und Baden Württemberg hatten daraufhin die ,,Allianz für Studiengebühren" gebildet und die entsprechenden Gesetze umgesetzt. Hessen hat brav die Entscheidungen zu den einzelnen Gesetzen abgewartet, doch dann konnte es losgehen. So wurde im Oktober 2006 das Hessische Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) von der Landesregierung verabschiedet und von den Hochschulen zum Wintersemester 07/08 umgesetzt. Somit waren Studiengebühren ab dem ersten Semester beschlossene Sache und alle Studis (bis auf einige Minderheiten) durften pro Semester 500,- Euro plus den Semesterbeitrag bezahlen und den Gürtel noch etwas enger schnallen. Die Befürworter und Profiteure einer sozialselektiven und enddemokratisierten Hochschullandschaft hatten in Hessen einen wichtigen Sieg errungen. Die CDULandesregierung hat das Gesetz trotz eines enormen gesellschaftlichen Widerstandes durch ihre absolute Mehrheit im Hessischen Landtag durchgeboxt. Natürlich war die Landesregierung sehr sensibel mit dem Thema ,,Studis und finanzielle Probleme" umgegangen und so hatte der damalige hessische Wissenschaftsminister Udo Corts auch eine Lösung für Studis mit nicht ganz so viel Geld: Die geplanten 500 Euro pro Semester seien umgerechnet "weniger als ein Bier oder eine Schachtel Zigaretten pro Tag", so Corts (Wiesbadener Tagblatt 2006). Womöglich waren zu seiner Zeit an der Uni die Studis vor allem mit Saufen und Rauchen beschäftigt und er hat noch nicht bemerkt dass spätestens seit der Umstellung auf Bachelor und Master sogar Studierende klassischer ,,Gammelstudiengänge" so manch andere Sorgen haben.


Verfassungsklage & Boykott

Nach dem Protestsommer 2006 stellte sich die Frage, wie es für die Studierenden weitergehen sollte. Die Studiengebühren waren eingeführt worden und es wurde überlegt, wie diese wieder abzuschaffen seien oder die Umsetzung des Gesetzes verhindert werden könnte. Zeitgleich verbreiteten sich zwei Ideen - man konnte ein Abstraktes Normenkontrollverfahren anstreben - eine Verfassungsklage ,,von unten" vor dem Hessischen Staatsgerichtshof, die von 1% der hessischen wahlberechtigten Bürger unterstützt werden musste, denn der Artikel 59 der Hessischen Verfassung lautet: (1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. (2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.« Die andere Möglichkeit war, direkten Widerstand zu lesen und die Gebühren einfach nicht zu zahlen. Das Boykottmodell sah vor, die 500,- Euro statt an die Hochschule auf ein Treuhandkonto zu überweisen, um sicherstellen zu können, dass genügend Studis mitmachen um eine Exmatrikulation der Beteiligten unmöglich zu machen. Der Protest auf der Straße sollte in jedem Fall aufrecht erhalten werden, damit die Landesregierung die Angelegenheit nicht aussitzen konnte wie bei der Einführung der Langzeitstudiengebühren 2003. Gegen den Boykott sprach die Angst vieler Studis vor der nicht ganz auszuschließenden Exmatrikulation sowie die Tatsache, dass man erstmal 500,Euro haben musste um zu boykottieren. Auch wurde zu Recht befürchtet, dass die Angst von der Hochschule geworfen zu werden, von den Hochschulverwaltungen und der Landesregierung gezielt geschürt werden würden. Kritiker der Verfassungsklage wollten sich nicht in die vorgegebenen Bahnen dieser Möglichkeit einer Gesetzesänderung integrieren lassen. Ihnen war es - wie offenbar der Landesregierung ­- gleichgültig, was in der Verfassung stand und wie der genaue Wortlaut von den Juristen ausgelegt werden könnte. Die Studiengebühren sollten abgeschafft werden, weil sie eine Verschärfung sozialer Ungleichheit der Bildung einer Wissenselite fördern. Zudem befürchteten einige ebenfalls berechtiger Weise dass die Durchführung der Verfassungsklage würde zu einem Rückgang des Protests auf der Straße, welcher bisher den Druck aufrecht und das Thema Studiengebühren in der Öffentlichkeit gehalten hatte. Man einigte sich darauf, sowohl Verfassungsklage und Boykott durchzuführen, als auch den Protest auf der Straße am Leben zu erhalten. Durch diesen ,,Protest auf allen Ebenen" sollten alle Chancen, die Gebühren zu verhindern, ausgenutzt werden. Zwar entschieden die Vollversammlungen praktisch aller Hessischen Hochschulen für die Durchführung des Boykotts, die benötigte Teilnehmerzahl konnte jedoch nirgendwo erreicht werden. Ab November 2006 sammelte ein Bündnis aus Studierenden, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen Unterschriftsformulare für die Verfassungsklage.

Auch die Oppositionsparteien versuchten, die Sache für den nahenden Wahlkampf zu instrumentalisieren und sammelten eifrig mit, darüber hinaus reichten die Landtagsfraktionen von SPD und Grüne eine zusätzliche Klage ein. So konnten dem Staatsgerichtshof am 22. Juni 2007 statt der benötigten 43.308 mehr als 70.000 Klageformulare übergeben werden. Bei ,,über 50.000" CDU-Mitgliedern in Hessen (laut www.cduhessen.de, 09/2008) ist dies eine Zahl, die viel über die öffentliche Meinung in Hessen zum Thema Studiengebühren aussagt.

Urteil zur Verfassungsklage

Am 11. Juni 2008 gab der Staatsgerichtshof sein Urteil bekannt: Studiengebühren seien mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar meinten sechs Richter, fünf waren gegenteiliger Meinung und reichten ein Sondervotum ein. Hierzu ist es interessant zu wissen, wie der Hessische Staatsgerichtshof zusammengesetzt ist. Er besteht aus 11 Richtern, davon 5 Berufsrichter, weitere 6 Richter werden vom Hessischen Landtag gewählt. Daher wird das Gericht von vielen als Gremium angesehen, das nicht wirklich der Gewaltenteilung unterliegt, da sprichwörtlich auf drei Juristen fünf Meinungen kommen und die Rechtswissenschaft bei konkreten Fragen oft zu sehr unterschiedlichen Antworten gelangen kann. Als die Richterin Karin Wolski die Urteilsbegründung verlas, war deutlich zu hören, dass dieses Urteil ein politisches Urteil war. Nicht nur, dass die Urteilsbegründung aus den gesammelten Werken von Pressemitteilungen von Roland Koch, Eva Kühne-Hörmann, Christean Wagener und Udo Corts zu bestehen schien. Das Urteil stützte sich genau auf zwei vorgebrachte »Argumente« - zum einen gebe es das BaföG, daher könne es niemandem so schlecht gehen, dass er keine Gebühren zahlen könnte und andererseits gebe es das Darlehen für Studiengebühren, womit sichergestellt sei, dass jeder die Studiengebühren jetzt zahlen könne. Doch das Sondervotum entlarvte das Urteil - die Richter Lange, Falk, Giani, Klein und von Plottnitz urteilten, die Mehrheitsentscheidung werde der Verfassung nicht gerecht. ,,Insbesondere verkehrt sie Wortlaut und Sinn des für dieses Normenkontrollverfahren zentralen Art. 59 HV geradezu in deren Gegenteil, ohne dass es dafür eine rechtlich vertretbare Begründung gäbe." - womit die fünf Richter den anderen sechs in moderatem Ton einen Verfassungsbruch vorgeworfen haben. Die fünf Richter vertraten die Meinung, dass nach Artikel 59 ein Hochschulstudium unentgeltlich zu sein hat und nur in Sonderfällen Ausnahmen gemacht werden können. Dass alle Studierenden zur Zahlung verpflichtet werden, sei das Gegenteil von dem was der Artikel aussage und bis dato vom Staatsgerichtshof noch nie in Frage gestellt worden. Die Auffassung dass sämtliche Studierenden durch Kredite in eine ausreichende wirtschaftliche Lage versetzt worden seien, verkenne die Bedeutung der Verfassungsnorm. Außerdem warfen sie der Landesregierung vor, dass sie aus Angst vor einer Niederlage keine Verfassungsänderung angestrebt habe. Dem Land stand und steht der durch Art. 59 Abs.1 Satz 4 HV ausdrücklich eröffnete Weg frei, Studienentgelte allein von denen zu erheben, deren wirtschaftliche Lage es gestattet. Wenn das Land sich aber nicht in diesen von der Verfassung gezogenen Grenzen halten will, dann hat es die Möglichkeit, Art. 59 HV zu ändern. Eine solche Verfassungsänderung setzt nach Art. 123 Abs. 2 HV allerdings voraus, dass der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und die Bevölkerung
mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt. Scheut der Gesetzgeber den Versuch einer Verfassungsänderung, deren es zur Verwirklichung seiner politischen Ziele bedarf, etwa weil die nach Art. 123 Abs. 2 HV dafür erforderliche Zustimmung der Bevölkerung ihm zweifelhaft erscheint, so gibt es keine Alternative zu seiner Grundpflicht, sich an die Verfassung zu halten - diese wurde durch das Studienbeitragsgesetz verletzt. Anfang 2008 war jedoch noch eine andere Möglichkeit des Abschaffens der Gebühren in vorstellbare Nähe gerückt: eine neue Landesregierung, die andere Vorstellungen einer zukunftsfähigen Bildungspolitik hat. Trotz eines personalisierten und niveaulosen Wahlkampfes richtete sich der Blick der Wählerinnen und Wähler auf die Inhalte. Auch die Bildungspolitik war dabei einer der zentralen Bereiche. Nach dem knappen Wahlergebnis und mit der bis heute andauernden Situation mit Roland Koch als geschäftsführendem Ministerpräsident, fand am 03.06.08 im Landtag die 2. Lesung eines Gesetzentwurfes zur Abschaffung der Studiengebühren statt. Die 2. Lesung war in diesem Fall entscheidend, da es keine mehrheitsfähigen Änderungswünsche mehr gab und daher auf eine 3. Lesung verzichtet wurde. ,,In der ein oder anderen Studentenbude dürften heute die Sektkorken knallen" oder so ähnlich mutmaßte HROnline. Damit hatten sie recht. An vielen hessischen Hochschulen gab es spontane Partys, an der Uni Frankfurt wurde bis zum frühen Morgen getanzt. Den Studis war die Erleichterung anzusehen, auch wenn sich viele die Abschaffung der Studiengebühren irgendwie anders vorgestellt hatten. Natürlich ging es erstmal um die 500,-  mehr (oder zumindest nicht weniger) im Geldbeutel. Das Aus für die Gebühren im Parlament als politische Entscheidung, die von Mehrheitsverhältnissen abhängig ist, fühlte sich irgendwie nicht so gut an, wie eine grundsätzliche Abschaffung. Nach dem verkaterten Mittwoch folgte die Ernüchterung am 5. Juni: ,,Koch will das Gesetz nicht unterschreiben" titelten die Medien. Es stellte sich heraus dass SPD und Grüne beim kopieren des Gesetzentwurfes etwas durcheinander gebracht hatten - das Gesetz war fehlerhaft. Ein Fehler, der nicht passieren darf, denn wenn man sich mit Roland Koch in seiner Disziplin anlegen will, sollte man zumindest das Handwerk beherrschen. Roland Koch selbst, der sich in seiner ersten Landtagsrede in der neuen Legislaturperiode selbst zum ,,freundlichen Helfer des Parlaments" ernannt hatte, muss sich gefreut haben wie ein Schneekönig. Anstatt auf den Fehler hinzuweisen, verweigerte er die Unterschrift des Gesetzes. Der Ältestenrat beraumte zwar eine Sondersitzung des Landtages für den 17. Juni ein, jedoch konnte Koch durch den Schachzug die Abschaffung der Gebühren nach den Zeitpunkt der Urteilsverkündung der Verfassungsklage verschleppen und sein Image ein bisschen aufpolieren. Damit zeigte der lupenreine Demokrat allerdings auch, wie ernst ihm seine Versprechen aus der konstituierenden Landtagssitzung sind und in welcher Beziehung er sich als Geschäftsführender Ministerpräsident zum Parlament offenbar sieht. Auf einer Sondersitzung des Landtages am 17.06.2008 wurden durch die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke die umstrittenen Studiengebühren im zweiten Anlauf abgeschafft. Die Fehler im zuvor verabschiedeten Gesetz wurden behoben. So wurden ab dem Wintersemester 2008/09 nicht nur die 500,- Euro pro Semester für jeden ab dem ersten Semester abgeschafft, sondern auch die so genannten Langzeit- und Zweitstudiengebühren. Somit triumphierten zur Abwechslung die hessischen Studis, denn derzeit ist die Lage sogar besser als beispielsweise auf der anderen Seite des Rheins im SPD-Regierten Rheinland-Pfalz, wo es zwar keine Allgemeinen aber immer noch Langzeit- und Zweitstudiengebühren gibt. Der Widerstand von Studis und Öffentlichkeit, der in der Zeit des Wahlkampfes bis zur Abschaffung der Gebühren noch einmal zugenommen hatte, zeigte dabei auch was eine zukünftige Landesregierung zu erwarten hat, wenn sie versucht, die Gebühren wieder einzuführen. Denn offensichtlich ist es der Koch-Regierung seit 2006 auch mit Knüppeln nicht gelungen, die Studierenden zum Schweigen zu bringen und die Öffentlichkeit mit den immer gleichen Standortargumenten endgültig einzulullen. Sowohl der Rückgang der Proteste auf der Straße seit dem Startschuss für die Verfassungsklage als auch das fehlende Vertrauen in ein gemeinsames Agieren, das für den Boykott nötig gewesen wäre, liegt wohl eher an den Studis selbst. Das Studium wird auch bei ihnen leider zu oft nur als Möglichkeit verstanden, durch Investition in die eigene Bildung den Wert des ,,Humankapitals" zu steigern, um in der Gesellschaftspyramide ein bisschen weiter nach oben zu klettern. Bleibt zu hoffen, dass sich an den Hochschulen in Hessen nicht erst dann wieder etwas regt, wenn der nächste Versuch unternommen wird, Studiengebühren einzuführen. Schließlich ist die Frage nach Studiengebühren nur ein Teil der Frage, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der Menschen auf ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit reduziert und die Errungenschaften sozialer Absicherung und freiem Zugang zu Bildung dekonstruiert werden. Doch auch wenn früher oder später sicherlich zum nächsten größeren Angriff auf freie Bildung und kritische Wissenschaft geblasen wird sind wir froh, dich auch im Sommersemester 09 zu einem gebührenfreien Semester an der FH Wiesbaden begrüßen zu dürfen!

Quellen:
www.uebergebuehr.de