Semesterticket
Kontakt
Peter K
E-Mail:
verkehrsreferat
@asta-wiesbaden.de
Tel.: 0611 - 9495-1192
Fax: 0611 - 9495-1504
Sprechzeit (WS 09/10):
Dienstag: 16 - 18 Uhr
KSR, Gebäude A, Raum 108
Downloads:
Semesterticket
Hinweis:
weTREWL.de liefert euch Informationen zu Veranstaltungen und jeder Menge Kultur im RheinMain-Gebiet. Neben verschiedensten Artikeln, steht euch u.a. der weTREWL-Terminkalender zur Verfügung. Reinklicken lohnt sich.
www.wetrewl.de
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Achtung: seit dem Januar 2010 gibt es neue Antragsformulare! Es gelten neue Rückerstattungsgründe sowie die neue Härtefallsatzung!
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Zum Semesterticket:
Hier bekommt ihr alle Infos und Dokumente zum Semesterticket
- Bedeutung, Tarifplan
- Finanzierung
- Antrag zur Rückerstattung des Beitraganteils
- Wichtige Tipps
Bedeutung:
Bei dem Semesterticket handelt es sich um ein seit langem existierenden Solidaritätsmodell (auch Darmstädter Modell), das durch die Zahlung des Semesterbeitrages aller(!) Studierenden der FH einen einheitlichen und günstigen Preis garantiert.
Damit wird euch die Nutzung fast aller Verkehrsmittel im Rhein-Main-Verkehrsbund (RMV), Rhein-Nahe-Nahverkehrsbund (RNN) sowie im Übergangsgebiet des Verkehrsbundes RheinNeckar (VRN) ermöglicht. So könnt ihr Busse, S-Bahnen, U-Bahnen und Regionalbahnen innerhalb dieser Gebiete nutzen und wichtige Städte in Hessen und Umgebung erreichen, neben Wiesbaden z.B. Frankfurt, Mainz, Marburg, Darmstadt und mehr.
Ausgeschlossen von der Nutzung sind jedoch IC, ICE sowie sonstige Sonderzüge (z.B. Nachtzüge).
Zudem könnt ihr die Rheinfähre Maul (Östrich Ingelheim) mit dem Ticket nutzen. Solltet ihr am Rande des RMV/RNN-Gebietes unterweg sein, informiert euch bitte vorher genau über den Gültigkeitsbereich eures Semestertickets.
Hier erhaltet ihr wichtige Tarifpläne:
Tarifgebiet für Studierende der FH Wiesbaden
RMV-Tarifgesamtplan (nur RMV und VRN-Übergang beachten!)
RNN-Tarifplan + Übergangsgebiete
Finanzierung:
Das Semesterticket wird über euren Semesterbeitrag finanziert. Die Tatsache, dass das Ticket im Semesterbeitrag jedes Studierenden enthalten ist, macht es so günstig. Das bedeutet natürlich auch für AutofahrerInnen: kein Entrinnen! Gezahlt wird trotzdem. Die Nutzung des Semesterticket spart nicht nur 'ne Menge Heu, sondern schont auch die Umwelt.
Rückerstattung:
In folgenden Fällen könnt ihr euch das Geld für das Semesterticket zurückerstatten lassen (hierbei erlassen die Verkehrsbetriebe das Semesterticket):
- Schwerbehinderung
- Doppelimmatrikulation (günstigeres Semesterticket wird erstattet)
- Studienbedingter Aufenthalt für mind. 3 Monate außerhalb des
Tarifgebietes (Auslandssemester, Praktikum, Abschlussarbeit etc.)
- Urlaubssemeter
Dazu müsst ihr innerhalb der Frist (zum WS: 01.11., zum SoSe: 15.5.) einen Antrag im AStA stellen, alle notwendigen Nachweise beifügen und ihr bekommt das Geld für das Semesterticket rückwirkend erstattet.
- Bei schwerer Krankheit, welche nachweislich das Studium für mindestens 3 Monaten beeinträchtigt. Nachweis: Ärztliches Attest
- Bei weiblichen Studierenden, die aufgrund von Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes und der damit verbundenen Pflegezeit dem Studium nicht folge leisten können und zudem kein Urlaubssemester anerkannt bekommen bzw. beantragt haben. Die Geburt darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Nachweis: Kopie Mutterpass und/oder Geburtsurkunde
- Bei Studierenden, die sich nachweislich aufgrund von Erziehung eines Kindes bzw. mehrerer Kinder im Teilzeitstudium befinden
Nachweis: Bestätigung des Teilzeitstudiums (wegen Kinderbetreuung).
Für die neuen Gründe gelten die Fristen:
Wintersemester: 01.12.
Sommersemester: 15.06.
Hier könnt ihr den aktuellen Antrag downloaden: Antrag auf Rückerstattung
Außerdem muss unbedingt das RMV/RNN-Logo von eurer Student Card gelöscht werden. Dies geschieht mittels einer Software, die die Ticketgültigkeit eurer Karte während des Zeitraumes sperrt. Sie kann dann nicht mehr im Tarifgebiet rechtmäßig genutzt werden. Vergesst außerdem nicht, euch die Karte wieder entsperren und an den Validierungsautomaten neu bedrucken zu lassen.
Zum 01.01.2010 tritt offiziell die Härtefallsatzung in Kraft, welche u.a. dieRückerstattungsgründe sowie Widerspruch- und fristen festlegt.
Download der Härtefallsatzung: hier
Unbedingt beachten:
Ihr braucht nicht zusätzlich zum Semesterticket euren Personalausweis vorzeigen, da auf eurer Student Card bereits ein Lichtbild zur Verifizierung aufgedruckt ist. Niemand, ausgenommen der Polizei, darf euer Semesterticket einziehen - kein Schaffner oder Fahr-kartenkontrolleur, außer bei Verdacht auf eine mögliche Fälschung! Es ist ein offizielles Dokument, auf dem sich eventuell sensible Daten und Geldbeträge befinden können.
Bei Kontroversen wendet euch vertrauensvoll an uns. Wir werden uns mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen.
Kontakt: verkehrsreferat(at)asta-wiesbaden.de
zur Referat-Beschreibung: hier
Weiterführende Links:
www.rmv.de
www.rnn.info
www.vrn.de
www.mvg-mainz.de
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Achtung: seit dem Januar 2010 gibt es neue Antragsformulare! Es gelten neue Rückerstattungsgründe sowie die neue Härtefallsatzung!
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