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Semesterticket
######### Hier bekommt ihr alle Infos und Dokumente zum Semesterticket- Bedeutung
- Tarifgebiete, Tarifpläne
- Finanzierung - Antrag zur Rückerstattung des Beitraganteils Bedeutung: Damit wird euch die Nutzung fast aller Verkehrsmittel im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) sowie in den Übergangsgebieten des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) und Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) ermöglicht. So könnt ihr Busse, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalbahnen innerhalb dieser Gebiete nutzen und wichtige Städte in Hessen und Umgebung erreichen, neben Wiesbaden z.B. Frankfurt, Mainz, Marburg, Darmstadt und mehr. Ausgeschlossen von der Nutzung sind jedoch IC, EC, ICE sowie sonstige Sonderzüge (z.B. Nachtzüge). Für den IC gibt es seit dem SoSe 2011 eine Sonder-Regelung (siehe Infos-pdf zum neuen Vertrag). Zudem könnt ihr die Rheinfähre Maul (Oestrich-Winkel - Ingelheim) mit dem Ticket nutzen. Solltet ihr am Rande des RMV/RNN-Gebietes unterwegs sein, informiert euch bitte vorher genau über den Gültigkeitsbereich eures Semestertickets. Gültigkeitsbereich des Semestertickets der Hochschule RheinMain (Zur größeren Darstellung bitte auf die Grafik klicken)
RMV-Tarifgesamtplan (es gelten NUR: RMV,RNN, VRN- u. NVV-ÜT!) RNN-Tarifplan + Übergangsgebiete des RNN Es gelten folgende Tarifgebiete für die HSRM: - RMV-Tarifgebiet
- RNN-Tarifgebiet
- VRN-Übergangstarifgebiet
(Waben: 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850, 4870, 67)
- NVV-Übergangstarifgebiet
(Waben: 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89)
- Rheinfähre MAUL (Oestrich-Winkel - Ingelheim)
Finanzierung: Das Semesterticket wird über euren Semesterbeitrag finanziert. Die Tatsache, dass das Ticket im Semesterbeitrag eines jeden Studierenden enthalten ist, macht es so günstig. Das bedeutet natürlich auch für AutofahrerInnen: kein Entrinnen! Gezahlt wird trotzdem. Die Nutzung des Semestertickets spart nicht nur 'ne Menge Heu, sondern schont auch die Umwelt. Der neue RMV-AStA-Vertrag Die LandesAStenKonferenz (LAK) Verkehr hat sich nach langen Verhandlungen mit dem RMV Ende 2010 auf einen neuen Vertrag einigen können. Wichtige Details findet ihr hier im Info-Text oder links im Zusatz-Menü.
Rückerstattung: In folgenden Fällen könnt Ihr Euch das Geld für das Semesterticket zurückerstatten lassen (hierbei erlassen die Verkehrsverbünde das Semesterticket): Auslandsstudium
(Dauer: mindestens drei Monate im betreffenden Semester)
Benötigte Nachweise: StudentCard im Original; Bescheinigung der Gasthochschule, aus der Beginn und Ende der Immatrikulation sowie der Aufenthaltsort hervorgehen
Praktikum außerhalb des RMV-/ RNN-Gebietes
(Dauer: mindestens drei Monate im betreffenden Semester)
Benötigte Nachweise: StudentCard im Original; Bescheinigung des Praktikumsbetriebes, aus dem Beginn und Ende des Praktikums sowie der Aufenthaltsort hervorgehen
Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV nach SGB IX
Benötige Nachweise: StudentCard im Original; Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und zugehöriger Wertmarke
Externe Promotion außerhalb des RMV-/ RNN-Gebietes oder keine Präsenzveranstaltung am Hochschulstandort, weil alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind. (Anm.: Wohnort muss außerhalb des RMV-/ RNN-Gebietes liegen)
Benötigte Nachweise: StudentCard im Original; Promotionsnachweis bzw. Bestätigung des Prüfungsamtes, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind; Bestätigung über Wohnsitz außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets
Urlaubssemester
Benötigte Nachweise: StudentCard im Original; Immatrikulationsbescheinigung der HS RM, aus der die Beurlaubung hervorgeht (über QIS abrufbar)
Doppelimmatrikulation an einer zweiten Hochschule im RMV-/ RNN-Gebiet (Anm.: das billigere Ticket wird erstattet)
Benötigte Nachweise: StudentCard im Original; Studierendenausweis bzw. Semesterticket der anderen Hochschule (Kopie); Bescheinigung über die Höhe des Semesterticket-Preises der Zweithochschule (erhältlich beim dortigen AStA bzw. der Hochschulverwaltung)
Krankheit (Anm: Nutzung des ÖPNV muss mindestens drei Monate im betreffenden Semester nicht möglich gewesen sein)
Benötigte Nachweise: StudentCard im Original; Ärztliches Attest, dass bestätigt, dass die Nutzung der Verkehrsmittel im RMV-/ RNN-Gebiet mindestens drei Monate nicht möglich war
Dazu müsst Ihr innerhalb der Frist - im Wintersemester zum 01.11., im Sommersemester zum 01.05. - eine Erstattung des Semesterticket-Beitrages über unser Online-System beantragen und alle erforderlichen Nachweise im Portal hochladen. Der Semesterticket-Beitrag wird Euch im Wintersemester Mitte Dezember, im Sommersemester Mitte Juni erstattet. Rückerstattungen wegen Krankheit können bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters gestellt werden. Außerdem muss unbedingt das RMV/RNN-Logo durch uns von Eurer Student Card gelöscht werden. Dies geschieht mittels einer Soft- und Hardware, die die Ticketgültigkeit eurer Karte während des Zeitraumes sperrt. Sie kann dann nicht mehr im Tarifgebiet rechtmäßig genutzt werden. Vergesst außerdem nicht, Euch die Karte wieder entsperren und an den Validierungsautomaten neu bedrucken zu lassen. Unbedingt beachten: Bei Kontroversen wendet Euch vertrauensvoll an uns. Wir werden uns mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Referat-Beschreibung: www.asta-hsrm.de/verkehrsreferat --- Referent: Benedikt Klein |

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